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aktualisiert am: 29.03.2024






Wichtige Info für Vereine  Sehr geehrte Damen und Herren
Wichtige Info für Vereine

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Rechtsberater haben uns ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, im Zuge der Rückrufaktion von defekten Druckluftkartuschen speziell die Dachverbände der Schützenvereine nochmals auch auf ihre Verantwortung im Zusammenhang mit der Informationspflicht zu diesem Thema aufmerksam zu machen.

Die Vereinsvorstände haften sowohl zivil- als auch strafrechtlich dafür, wenn die ihnen zugetragenen Informationen bezüglich der Rückrufaktion ihren Mitgliedern gegenüber nicht bekannt gegeben werden. Insoweit haben diese Tatherrschaft kraft überlegnen Sachwissens und haften u. U. aus dem Gesichtspunkt des Unterlassens.

Deshalb hat der Vorstand eines Vereins eine Verpflichtung gegenüber seinen Mitgliedern, auf die beanstandeten Kartuschen-Chargen hinzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass jedes Vereinsmitglied hiervon Kenntnis erlangt. Gegebenenfalls muss ein entsprechender Hinweis im Vereinslokal ausgehängt werden.

Sollten Vereinsvorstände dieser Verpflichtung nicht nachkommen, machen diese sich daher gegenüber einem geschädigten Vereinsmitglied, das aufgrund Untätigkeit des Vorstands von der Rückrufaktion keine Kenntnis hatte, obwohl der Vorstand nachweislich diesbezüglich informiert war, nicht nur zivilrechtlich, sondern u. U. auch strafrechtlich haftbar.

Alle Informationen zum Thema Rückrufaktion erhalten Sie hier.

Zur Ihrer Information fügen wir außerdem das Schreiben unserer Rechtsanwälte an.

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